Verhaltensweise während Corona
Coronavirus COVID-19 Aufgrund der aktuellen Änderungen der hessischen Verordnungen zur Corona-Pandemie gibt es auch für die Luftfahrt bedeutsame Anpassungen. Die folgenden Beschlüsse und Empfehlungen des Vorstandes sind weiterhin zu berücksichtigen: Der Turm darf unter Verwendung eines Mund-Nasenschutzes von vereinseigenen und fremden Piloten betreten werden. Die Vereinsflugzeuge dürfen mit maximal 4 Personen aus maximal zwei Haushalten […]