Aktuelle Handlungsempfehlung zu COVID-19

Sehr geehrte Damen und Herren,

aus gegebenem Anlass möchte nun auch die Landesluftfahrtbehörde des Regierungspräsidium Darmstadt Sie informieren, wie in der aktuellen Situation empfohlen wird zu verfahren:

 

Im Blick auf diese Situation empfehlen ich allen, bis auf weiteres die klassischen luftsportlichen Aktivitäten (größere Teilnehmerzahl beim Flugbetrieb / Segelflugbetrieb) und den Flugbetrieb in den Vereinen (mit Menschenansammlungen) einzustellen und die Aktivitäten auf das unerlässlich notwendige Minimum zu beschränken (Not-/Sicherungsmaßnahmen). Alle anderen Flüge (Ausbildungsflüge, Privatflüge) sofern dies unbedingt erforderlich erscheint, sind selbstverständlich noch möglich und dürfen aktuell ohne Einschränkung durchgeführt werden.

Auch Organisationsinterne Veranstaltungen der Flugplatzbetreiber, ATOs/DTOs, Sitzungen, Versammlungen (Mitgliederversammlungen in Vereinen) usw. sollten nicht stattfinden.

 

Den Flugprüfern empfehle ich aktuell keine Prüfungen durchzuführen. Es liegen zwar noch Prüfungszuweisungen vor, diese haben jedoch allesamt Fristen bis mind. April 2021.

Daher empfehle ich diese Prüfungen vorerst abzusagen und auf ein unbestimmtes Datum zu verschieben.

Sollten Sie als Prüfer, sowie der Bewerber zur praktischen Prüfung jedoch unbedingt die Prüfung durchführen wollen, so ist Ihnen dies aktuell nicht untersagt.

 

Den ATOs / DTOs empfehle ich ebenso, den Ausbildungsbetrieb auf einem Niveau zu betreiben, dass Sie aktuell als sicher erachten. Kein Fluglehrer oder Flugschüler muss m.E. unbedingt zu einem Ausbildungsflug bewegt werden.

Bitte handeln Sie auch in diesem Bereich verantwortungsvoll.

 

Den Flugplatzbetreibern von Segelfluggeländen und Sonderlandeplätzen empfehle ich aktuell vom PPR-Recht Gebrauch zu machen und keine A nach B Flüge zu gestatten, sofern dies erforderlich scheint.

Den Beauftragten für Luftaufsicht, den Flugleitern und weiteren Funktionsträgern im Dienst an Flugplätzen empfehle ich den Kontakt zu anderen Personen möglichst gering zu halten.

 

Die nächsten Theoretischen Luftfahrerprüfungen sind geplant für den 22. April sowie den 06. Mai. Wahrscheinlich müssen diese Termine abgesagt werden. Nähere Informationen erhalten Sie jedoch in Kürze.

Sollte es kurzfristig weitere Information des Landes Hessen geben, so werde ich Sie selbstverständlich umgehend informieren.

Wenn Ihrerseits Fragen zu diese Mail bestehen, stehe ich Ihnen gerne auch telefonisch zur Verfügung.

 

Bitte entscheiden Sie aktuell mit Augenmaß, ob Ihre Aktivitäten notwendig sind und bitte verhalten Sie sich so, dass die Allgemeine Luftfahrt nicht zusätzlich geschwächt wird.

Ich wünsche Ihnen alles Gute, beste Fliegergrüße und bleiben Sie gesund.

Außerdem verweise ich auf die weiterführenden Informationen des Robert Koch Instituts:

https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV.html

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Florian G. Hose

Dezernat III 33.3

Luft- und Güterkraftverkehr, Lärmschutz

 

Regierungspräsidium Darmstadt
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